Steuervorteil Privatgarten
Seit dem 1. Januar 2009 werden „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ wie z.B. Gartenpflege mit einer Steuerrückzahlung bis zu 4.000,– € gefördert (§35a Abs. 2 Satz 1 EStG). Weitere 1.200,– € Steuerrückzahlung auf Arbeitskosten für handwerkliche Tätigkeiten, wie z.B. Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung oder Neuanlage eines bereits bestehenden Garten..
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